Als Sparer muss man Festgeldzinsen versteuern. Daran führt kein Weg vorbei, denn Zinsen sind Einkünfte. Damit sichergestellt wird, dass die Kapitalanleger ihrer Pflicht auch nachkommen, wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Banken führen automatisch von jedem Zins- oder Dividendenertrag 25 Prozent an das Finanzamt ab.
Dies geschieht automatisch, ohne dass sich der Bankkunde dagegen wehren kann. Es gibt allerdings eine Ausnahme, den Freistellungsauftrag, Jeder Steuerpflichtige kann den sogenannten Sparerpauschbetrag nutzen. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 801 Euro jährlich, bei Verheirateten 1.602 Euro im Jahr. Und genau diesen Pauschbetrag kann man als Sparer schon im Vorfeld geltend machen. Der Vorteil ist, dass Zinserträge bis zu dieser Höhe dann in voller Höhe ausgezahlt werden und nicht erst über die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden müssen. Geregelt wird dies über den Freistellungsauftrag, den man am besten gleich ausfüllt, wenn man das Festgeldkonto eröffnet. Bei Abschluss eines Festgeldes, weiß man bereits, wie hoch der kommende jährliche Zinsertrag daraus sein wird und wie viel man von den Festgeldzinsen versteuern muss.
Freistellungsauftrag kann aufgeteilt werden
Liegt der Zinsertrag unter 801 Euro, beziehungsweise unter 1.602 Euro im Jahr, kann der verbleibende Betrag auch bei einer anderen Bank genutzt werden. Es ist also durchaus sinnvoll, zu Beginn eines Jahres zu prüfen, wie viele Zinsen bei welcher Bank anfallen, und dann den Freistellungsauftrag zu optimieren. So kann man vermeiden, dass man unnötiger Weise Festgeldzinsen versteuren muss. Bei Zinserträgen ist es völlig unerheblich, ob sie aus einem Festgeld oder aus anderen Quellen stammen. Auch die Erträge aus Girokonten, welche einen Guthabenzins ausschütten, unterliegen ebenso der Steuerpflicht wie die Zinsen aus Sparkonten, Tagesgeldern oder Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds. Wer vergisst, den Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen, verliert seine Zinsen allerdings nicht. Er kann sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erhalten, wenn er seine Festgeldzinsen versteuern muss.