Kreditkarten mit Reiseversicherung

Kreditkarten mit Reiseversicherungen werden von allen Emittenten angeboten. Je nachdem, ob es sich um Standard-, Gold- oder Premiumkarten handelt, ist der Versicherungsschutz eher eng definiert oder umfangreicher.

Neben einer Auslandsreisekrankenversicherung sind dann auch noch Reiserücktrittsversicherungen eingeschlossen oder die Rückführung im Krankheitsfall. Ein weiterer Einschluss, der sich explizit auf eine Reise beziehen muss, ist die Unfallversicherung. Jeder Anbieter möchte seine Kreditkarte im Markt platzieren und versucht daher, bei den Einschlüssen bestimmte Alleinstellungsmerkmale zu erreichen. Dennoch sind Kreditkarten mit Reiseversicherung keine Allround-Lösung für den Karteninhaber. Dies zeigt sich bei der Lektüre des Kleingedruckten. In den meisten Fällen ist es so, dass die Leistung, die versichert ist, mit der Kreditkarte bezahlt sein muss. Das bedeutet, dass wer im Urlaub ernstlich krank wird, nur dann Versicherungsschutz genießt, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Gleiches trifft auf die Unfallversicherung zu. Hat man mit einem Mietwagen einen Unfall, greift die Unfallversicherung nur, wenn der Mietwagen mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Je höherwertig die Karte ist, umso umfassender ist der Versicherungsschutz

Die oben genannten Restriktionen für Kreditkarten mit Reiseversicherung greifen in einigen Fällen nicht mehr bei Karten des Premium-Segments. Platincards oder Blackcards bieten den Versicherungsschutz auch, wenn die Reise nicht mit der Karte bezahlt wurde. Dafür werden allerdings auch Jahresgebühren und Aufnahmegebühren für 500 Euro fällig. Für die meisten Verbraucher ist die Kreditkarte jedoch nicht als Versicherungskarte in Gebrauch, sondern dient ihrem ursprünglichen Sinn. Bargeldloses Einkaufen und Tanken oder Essengehen stehen im Vordergrund, da der Versicherungssektor des Haushaltes über die klassischen Versicherungen abgedeckt ist. Die Kreditkarte in Bezug auf den gebotenen Versicherungsschutz auszuwählen, ist vielleicht nicht immer die cleverste Lösung. Sinnvoller ist es, darauf zu achten, dass die Karte möglichst wenig, am besten gar nichts kostet. Der Versicherungsschutz ist sekundär. Kreditkarten mit Versicherungsschutz sollten den Inhabern eher kostenlose Bargeldverfügungen an Geldautomaten im Ausland ermöglichen.