Tagesgeldkonto für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbe

Tagesgeldkonto für SelbstständigeEin Tagesgeldkonto für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbe kann sich durchaus von einem Tagesgeldkonto für andere Unternehmen unterscheiden. Der Hintergrund ist, dass Selbstständige als natürliche Person und nicht als juristische Person auftreten.

Dies hat den Vorteil, dass sie auf das Tagesgeldkonto einen höheren Zinssatz erhalten als er auf Tagesgeldkonten juristischer Personen gezahlt wird. Darüber hinaus ist auch die Auswahl an Anbieten größer. Nicht alle Banken eröffnen Tagesgeldkonten für Firmen. Grundsätzlich ist ein Tagesgeldkonto für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbe die ideale Ergänzung zum Girokonto.

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Termingelder sind zwar schön und gut, aber zu wenig flexibel. Unternehmer müssen finanziell flexibel bleiben, freie Gelder jedoch ohne Zinsen auf dem Girokonto zu belassen, ist betriebswirtschaftlich unklug. Wer als Selbstständiger weiß, dass in 45 Tagen eine Rechnung beglichen werden muss, hat bei einem Festgeld ein Problem. Er kann den Betrag für maximal 30 Tage anlegen, 15 Tage sind die Gelder ohne Ertrag auf dem Girokonto. Auf dem Tagesgeld kann der Betrag bis zum endgültigen Verwendungszeitpunkt verbleiben. Aber auch ohne bekannte Zahlungstermine ist eine gewisse Liquidität immer vorteilhaft. Plötzliche Investitionen oder aufwendige Reparaturen an Maschinen oder Fahrzeugen sind nie auszuschließen.

Ein Tagesgeldkonto ist die intelligente Ergänzung zum Girokonto

Ein Tagesgeldkonto ist sowohl in der Eröffnung als auch bei der Kontoführung kostenfrei. Einzahlungen und Abhebungen sind täglich möglich. Auf die Einlage wird ein attraktiver Zinssatz gezahlt. Drei gute Gründe, auch ein Tagesgeldkonto für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbe als intelligente Ergänzung zum Girokonto der Firma zu sehen. Wer als Selbstständiger Tagesgeldkonten eröffnet, sollte allerdings darauf achten, dass geschäftliche und private Anlagen getrennt werden. Ein Tagesgeldkonto, das sowohl der privaten als auch der geschäftlichen Nutzung dient, kann im Rahmen der Einnahmen- Überschussrechnung in Bezug auf den Zinsertrag kritisch werden. Ein Tagesgeldkonto für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbe sollte dieser Personenkreis aber immer in der Hinterhand haben, es rechnet sich auf jeden Fall.

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