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Ratenkauf, Klarna, PayPal: Neue Regeln für „Buy now, pay later“ ab 20. November 2026

von Sten

Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225). Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026 beschlossen; verkündet wurde es am 18. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139). Betroffen sind vor allem Angebote, die bisher kaum reguliert waren: kleine Ratenkäufe, zinsfreie Zahlungsaufschübe und Kleinkredite unter 200 €.

Was sich ändert

  • Mehr Kredite fallen unter das Gesetz: Auch Kredite unter 200 €, zins- und gebührenfreie Kredite sowie kurzfristige Kredite bis drei Monate gelten künftig als Verbraucherkredit.
  • Bonitätsprüfung vor jedem Vertrag: Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit unabhängig von der Kreditsumme prüfen – auch beim Ratenkauf mit einem Klick im Checkout.
  • Klare Informationen: Kosten, Laufzeit und Risiken müssen offengelegt werden, auch bei kleinen Beträgen.
  • Nachvollziehbare Entscheidungen: Wird eine Zahlungsart abgelehnt, muss der Anbieter die Entscheidung begründen können – auch bei automatisierten Entscheidungen.
  • Widerrufsrecht: Für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen – künftig auch für die neu erfassten Kleinkredite.
  • Ende des „ewigen Widerrufsrechts“: Bisher konnten manche Kreditverträge wegen fehlerhafter Pflichtangaben noch Jahre später widerrufen werden. Bei neuen Verträgen erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Das gilt, wenn der Kreditgeber ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat (§ 356b BGB).
  • Keine irreführende Werbung: Kreditwerbung darf nicht verschleiern, dass es sich um einen Kredit handelt.

Für Verträge, die vor dem 20.11.2026 geschlossen wurden, gelten die bisherigen Regeln.

Was ist mit dem Rechnungskauf?

Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt unter Bedingungen ausgenommen (§ 506 BGB): Der Händler gewährt den Zahlungsaufschub selbst, er ist zinsfrei, kein Dritter ist als Kreditgeber beteiligt, die Frist beträgt höchstens 50 Tage nach Lieferung, und bei Zahlungsverzug dürfen nur begrenzte Kosten entstehen. Für größere Online-Händler gilt eine kürzere Frist von höchstens 14 Tagen; zudem darf kein Dritter den Zahlungsaufschub erwerben. Läuft die Zahlung über einen externen Finanzierer oder fallen Gebühren an, kann künftig das Verbraucherkreditrecht greifen.

Wie Anbieter wie Klarna oder PayPal ihre „Später bezahlen“-Optionen konkret umsetzen, ist noch offen. Möglich ist, dass Bezahloptionen im Checkout häufiger abgelehnt werden oder zusätzliche Abfragen erscheinen.

Was das für dich bedeutet

  • Mehr Schutz: Die Bonitätsprüfung soll verhindern, dass sich viele kleine Ratenkäufe unbemerkt zu Schulden summieren.
  • Ablehnung möglich: Wer bisher problemlos in Raten gezahlt hat, kann künftig abgelehnt werden.
  • Überblick behalten: Offene Ratenkäufe laufen oft über verschiedene Anbieter. Eine Liste mit Fälligkeiten verhindert Mahngebühren.
  • Black Friday (27.11.): Gerade bei Rabattaktionen ist „Später bezahlen“ verlockend. Ein Ratenkauf ist ein Kredit – auch ohne Zinsen.

Alternative: Zahlungsziel mit Kreditkarte

Wer Zahlungen zeitlich strecken will, kann eine Kreditkarte mit zinsfreiem Zahlungsziel nutzen. Die Umsätze werden gesammelt und erst Wochen später vom Girokonto abgebucht – ohne Zinsen, wenn der Betrag vollständig per Lastschrift ausgeglichen wird.

Worauf achten:

  • Vollständige Rückzahlung: Nur bei automatischer Vollabbuchung entstehen keine Zinsen. Teilzahlung (Revolving) ist teuer.
  • Jahresgebühr: Für die meisten reicht eine Karte ohne Jahresgebühr.
  • Auslandseinsatz: Wer im Ausland zahlt, achtet auf ein Auslandseinsatzentgelt von 0 %.

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