Bevor man sich zu einer Festgeldanlage entscheidet, sollte man überlegen, ob der Kapitalmarktzins entsprechend gut ist, sich länger zu binden. Festgelder kann man mit einer Anlagedauer zwischen 30 Tagen und 60 Monaten anlegen.
In der Kurzfristanlage sind Tagesgelder aber meistens die attraktivere Variante. Liegen die Gelder für fünf Jahre fest, hat der Anleger bei einer Zinswende nach oben das Pech, dass seine Einlage schlechter verzinst ist, als es der Markt aktuell zulassen würde. Gerade Kunden, die im Einlagesektor investiert sind, sind auf möglichst hohe Zinsen angewiesen. Vor einer Festgeldanlage bringt ein Tagesgeld- und Festgeldvergleich eine Klärung, ob nicht ein Tagesgeld die sinnvollere Alternative ist. Gerade die Direktbanken nutzen Tagesgelder zur Einwerbung neuer Kunden. Mit zeitlich limitierten Sonderzinsen, in der Regel für sechs Monate, versuchen sie, frisches Geld zu generieren.
Termingelder gibt es auch als Sonderangebot
Während die Direktbanken bei der Kundenwerbung auf Tagesgelder setzen, suchen die Filialbanken und Sparkassen vor Ort, mit Bonuszinsen auf Festgeldanlagen neue Kunden zu gewinnen. Meistens handelt es sich hier um Anlagezeiträume von sechs oder zwölf Monaten und die Einlagen sind auf Beträge zwischen 20.000 und 50.000 Euro maximiert. Festgelder sind besonders bei konservativen Anlegern beliebt, die ihr Vermögen nicht den Kursschwankungen an der Börse aussetzen möchten. Da Festgelder Einlagen sind, fallen sie entsprechend unter den Schutz des Einlagensicherungsfonds. Wer weiß, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag benötigt, und dieses Geld daher nicht in Wertpapieren investiert lassen möchte, ist mit einem Festgeld durchaus gut beraten. Auf Grund der kaum vorhandenen Unterschiede zwischen Tagesgeldern und Termingeldern ist aber ein Vergleich unabdingbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Tagesgeldsektor über Direktbanken attraktivere Angebote gemacht werden, als im Festgeldbereich bei der Hausbank ist sehr groß. Ein Tagesgeldkonto ist ebenso schnell wieder geschlossen, wie es eröffnet wurde. Festgeldanlagen müssen fristgerecht gekündigt werden.
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