Ein Tagesgeldkonto für Vereine lohnt sich für Geld, das nicht sofort gebraucht wird: Rücklagen, Mitgliedsbeiträge für das nächste Jahr oder Spenden für ein Projekt. Auf dem Vereinskonto bringt es meist keine Zinsen. Auf dem Tagesgeld schon, und du kommst trotzdem jeden Tag ran.
Das Problem: Die meisten Direktbanken eröffnen Tagesgeld nur für Privatkunden. Für einen Verein bleiben wenige Angebote. Zwei Banken nehmen Vereine ausdrücklich an und lassen sich online eröffnen.
Tagesgeld für Vereine im Vergleich Oktober 2026

VW Bank Plus Konto Business
- Zinssatz2,00 % p.a.
- Zinsgarantiekeine (variabel)
- Anlagebetragunbegrenzt
- Einlagensicherung100.000 €
- Zinsausschüttungmonatlich
- Besonderheitenfür Unternehmen und eingetragene Vereine · Eröffnung online

Skatbank Tagesgeld Vereine
- Zinssatz1,50 % p.a.
- Zinsgarantiekeine (variabel)
- Anlagebetragunbegrenzt
- Einlagensicherung100.000 €
- Zinsausschüttungjährlich
- Besonderheitennur für Vereine · Referenzkonto nötig, Eröffnung online
Hinweis: Dieser Vergleich ist keine vollständige Marktübersicht. Er zeigt Banken, die Tagesgeld ausdrücklich für Vereine anbieten. Die Karten sind nach der Höhe des Zinssatzes sortiert.
Volkswagen Bank Plus Konto Business: Das Tagesgeld für Geschäftskunden steht auch eingetragenen Vereinen mit Sitz in Deutschland offen. Du legst ab 1 Cent an, es gibt keine Kontogebühr. Den Antrag stellst du online und lädst die Unterlagen des Vereins hoch.
Deutsche Skatbank Tagesgeld Vereine: Die Skatbank hat ein eigenes Tagesgeld nur für Vereine, ohne Mindest- und Höchstbetrag. Der Zins ist an den Marktzins gekoppelt und wird jeden Monat angepasst. Eröffnet wird nur online. Dabei könnt ihr höchstens zwei Vertreter des Vereins eintragen. Braucht ihr laut Satzung mehr als zwei Unterschriften, klappt die Eröffnung dort nicht.
Bei eurer Hausbank, also Sparkasse oder Volksbank, lohnt sich eine Nachfrage. Viele bieten Vereinen ein Tagesgeld an, oft aber mit niedrigerem Zins. Die besten Zinsen für Privatkunden zeige ich im Tagesgeld-Vergleich.
Tagesgeldkonto für einen Verein eröffnen
Das Konto läuft auf den Namen des Vereins, nicht auf eine Person. Die Bank will deshalb sehen, dass es den Verein gibt und wer ihn vertreten darf.
- Eingetragener Verein (e.V.): aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, die Satzung und der Ausweis der Vorstände, die das Konto eröffnen.
- Nicht eingetragener Verein: Satzung und Protokoll der Versammlung, in der der Vorstand gewählt wurde, dazu die Ausweise der Vorstände. Viele Banken eröffnen für solche Vereine aber kein Tagesgeld.
- Gemeinnütziger Verein: zusätzlich der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts. Er ist wichtig für die Steuer auf die Zinsen.
Schaut vorher in die Satzung, wer den Verein vertritt. Müssen zwei Vorstände gemeinsam handeln, müssen beide beim Antrag mitmachen. Das gilt später auch für Auszahlungen vom Tagesgeld.
Tagesgeldvergleich zeigt nicht nur die Zinsen
Als Schatzmeister verwaltest du fremdes Geld. Fast noch wichtiger als der Zins ist deshalb die Sicherheit.
In der EU schützt die gesetzliche Einlagensicherung Guthaben bis 100.000 € je Kunde und Bank. Das gilt auch für eingetragene Vereine. Hat der Verein mehr Geld, verteilt ihr es am besten auf mehrere Banken. Bei einem nicht eingetragenen Verein zählt das Guthaben meist zusammen als ein Kunde.
Manche Banken haben über das Gesetz hinaus einen freiwilligen Schutz. Ob er auch für Vereine gilt, hängt von der Bank ab. Fragt im Zweifel nach, bevor ihr mehr als 100.000 € anlegt. Mehr zum Thema findest du unter Einlagensicherung.
Zinsen und Steuern beim gemeinnützigen Verein
Ein gemeinnütziger Verein muss auf Zinsen in der Regel keine Steuern zahlen. Damit die Bank keine Kapitalertragsteuer abzieht, gebt ihr ihr eine Kopie des Freistellungsbescheids. Ohne diesen Nachweis behält die Bank die Steuer erst einmal ein.
Ist euer Verein nicht gemeinnützig, kann das Finanzamt unter Umständen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen. Klärt das am besten mit dem Steuerberater des Vereins.
Tagesgeld oder Festgeld für den Verein?
Tagesgeld ist richtig für Geld, das ihr jederzeit brauchen könnt, zum Beispiel für Reparaturen oder Veranstaltungen. Wisst ihr dagegen genau, dass ihr einen Betrag ein Jahr lang nicht braucht, bringt Festgeld oft mehr. Dann ist das Geld aber für die ganze Laufzeit fest. Festgeld für Geschäftskunden bieten zum Beispiel die Volkswagen Bank und viele Hausbanken an.
Einen Tipp aus der Praxis: Ein Teil bleibt als Puffer auf dem Tagesgeld, der Rest liegt auf Festgeld. So seid ihr flexibel und holt trotzdem mehr Zinsen heraus.
Fazit: Tagesgeld für Vereine
Für einen eingetragenen Verein sind das Plus Konto Business der Volkswagen Bank und das Tagesgeld Vereine der Skatbank die einfachsten Wege zu Zinsen. Beide eröffnet ihr online und ohne Kontogebühr.
Legt nicht mehr als 100.000 € bei einer Bank an und gebt als gemeinnütziger Verein den Freistellungsbescheid ab. Dann bleibt das Geld sicher und die Zinsen gehen komplett an den Verein.
Ihr sucht auch ein Konto für den Zahlungsverkehr? Konten für Firmen und Selbstständige vergleiche ich im Geschäftskonto-Vergleich, Tagesgeld für Unternehmen unter Tagesgeldkonto für Firmen. Geld für ein Jahr oder länger fest anlegen könnt ihr im Festgeld-Vergleich nachlesen.
FAQ
Darf ein Verein ein Tagesgeldkonto haben?
Ja. Ein eingetragener Verein kann wie eine Firma Konten auf seinen Namen eröffnen. Viele Direktbanken bieten Tagesgeld aber nur Privatkunden an. Für Vereine gibt es eigene Angebote, zum Beispiel bei der Volkswagen Bank und der Skatbank.
Kann ich das Vereinsgeld auf mein privates Tagesgeld legen?
Nein, das solltest du nicht tun. Das Geld gehört dem Verein. Auf deinem Konto vermischt es sich mit deinem eigenen Geld, und die Zinsen würden dir zugerechnet. Ein Konto auf den Namen des Vereins ist sauberer und schützt auch dich als Schatzmeister.
Welche Unterlagen braucht die Bank vom Verein?
Meist einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister, die Satzung und die Ausweise der Vorstände. Gemeinnützige Vereine geben zusätzlich den Freistellungsbescheid ab.
Muss der Verein Steuern auf die Zinsen zahlen?
Ein gemeinnütziger Verein in der Regel nicht. Legt ihr der Bank den Freistellungsbescheid vor, zieht sie keine Kapitalertragsteuer ab. Bei anderen Vereinen hängt es vom Einzelfall ab.