Um es gleich vorweg zu sagen, ein Tagesgeldkonto mit ec-Karte oder Kreditkarte darf es nicht geben. Ein Tagesgeld ist rechtlich gesehen eine Einlage wie Sparbücher oder Termingelder. Es gibt jedoch Kreditkarten, die eine Guthabenverzinsung auf Tagesgeldniveau bieten.
Die Kreditkarten funktionieren dabei ähnlich wie ein Konto. Wie es funktioniert, erklären wir am Beispiel der DKB. Wer hier ein Konto eröffnet, erhält für die Kreditkarte ein Unterkonto und kann per Dauerauftrag aber auch per Überweisung Geld auf das Kreditkartenkonto einzahlen. Das Guthaben auf diesem Unterkonto wird auf Tagesgeldniveau verzinst und ist über die Kreditkarte trotzdem stets am Geldautomaten verfügbar. Abhebungen sind dabei, im Falle der DKB, in Deutschland und weltweit gratis.
Kreditkarten mit Verzinsung auf Tagesgeldniveau
Kostenlose Kontopakete machen Schule
Auch wenn Banken kein Tagesgeldkonto mit ec-Karte oder Kreditkarte anbieten dürfen, gehen die Direktbanken einen interessanten Weg. Wer als Kunde einer Geschäftsbank oder Sparkasse einmal zusammenaddiert, was er im Jahr für die Kontoführungspauschale und die Kreditkarte bezahlt, stellt fest, dass er schnell die Einhunderteuro-Marke erreicht. Diese Servicepauschalen werden berechnet, während der Service der Banken in der Kontoführung durch Online-Banking und Serviceautomaten in den Filialen immer weiter zurück geschraubt wird. Dazu kommen noch Kosten, wenn Geld an einem Institutsfremden Geldautomaten abgehoben wird. Ein Kontenvergleich macht deutlich, dass es auch ohne Gebühren geht. Neben der Kontoführungspauschale entfällt auch die Jahresgebühr für die Kreditkarte. Dazu kommt noch ein Plus. Mit den Kreditkarten können die Inhaber weltweit an Geldausgabeautomaten kostenfrei Barverfügungen vornehmen. Auch innerhalb Deutschlands entfällt damit die Suche nach einem Geldautomaten zum kostenlosen Geldabheben. Diese Vorteile finden sich, wenn man ein Tagesgeldkonto sucht, auch wenn es das Tagesgeldkonto mit ec-Karte oder Kreditkarte in dieser Form selbst nicht gibt.
Über diese Tagesgeldkonten darf, im Gegensatz zu einem Zahlungsverkehrskonto, nur in Höhe des Guthabens verfügt werden. Dazu ein Beispiel: Wäre das Tagesgeldkonto mit ec-Karte oder Kreditkarte ausgestattet, könnte der Kontoinhaber mit ec-Karte einkaufen gehen. Auf dem Tagesgeldkonto befinden sich 1.000 Euro, der Inhaber geht für 1.500 Euro einkaufen, somit wäre das Konto überzogen – dies funktioniert auf Grund der rechtlichen Ausgestaltung der Einlagen nicht.
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