Die Bigbank bietet aktuell einen überdurchschnittlich hohen Zins auf dem Tagesgeldkonto. Aber wie seriös ist das Angebot? Gibt es versteckte Gebühren oder andere Nachteile?
In diesem Artikel stellen wir Dir das Konto im Detail vor und sagen Dir, ob sich das Bigbank Tagesgeld lohnt, wie sicher es ist und worauf Du achten musst.
Die Vorteile & Nachteile des Bigbank Tagesgeldkontos
Die Vorteile:
- Hoher Zins
- Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit
- Sicherheit
- Es besteht kein Währungsrisiko
- Es gibt keine Mindesteinlage
Die Nachteile:
- Maximale Einlage von 100.000 €
- Abgeltungssteuer wird nicht automatisch abgeführt
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Vorteile beim Bigbank Tagesgeldkonto

1. Hoher Zins
Mit 2,75% p.a. für Neukunden zahlt die Bigbank einen überdurchschnittlich hohen Zins auf Tagesgeld.
2. Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit
Da es sich um ein Tagesgeldkonto und nicht um ein Festgeldkonto handelt, ist Dein angelegtes Geld schnell verfügbar. Du kannst beliebig ein- und auszahlen.
3. Sicherheit
Die Bigbank ist eine Bank aus Estland, die bereits 1992 gegründet wurde. Es greift die estländische Einlagensicherung von 100.000 € je Kunde und Estland hat ein Länderrating von AA-, was nur knapp unter dem von Frankreich oder Belgien liegt.
Einlagen bei der Bigbank gelten also als sicher.
4. Es besteht kein Währungsrisiko
Die offizielle Landeswährung in Estland ist der Euro, deshalb ist der Wert Deiner Einlagen auf dem Tagesgeldkonto nicht von Währungsschwankungen betroffen.
5. Es gibt keine Mindesteinlage
Es wird keine Mindesteinlage gefordert, die Verzinsung erfolgt ab dem 1. Euro.
Nachteile des Bigbank Tagesgeldkontos
1. Maximale Einlage von 100.000 €
Du kannst zwar einen höheren Betrag als die 100.000 € einzahlen, der überschüssige Betrag wird allerdings nicht verzinst. Die maximale Einlagensicherung beträgt ebenfalls 100.000 €, so dass Du ohnehin keine höheren Beträge einzahlen solltest.2. Abgeltungssteuer wird nicht automatisch abgeführt
Die Zinsen werden Dir komplett ausgezahlt. Du musst Dich also selbst um deren Abführung kümmern. Hierzu trägst Du die Zinserträge in die Zeile 19 der Anlage KAP zur Einkommenssteuererklärung ein. Dabei kannst Du, falls noch nicht durch Freistellungsaufträge ausgeschöpft, den Sparerpauschbetrag geltend machen.