Wie kann man ein Konto eröffnen?

Ausfüllen von Anträgen um ein Konto zu eröffnenWer ein Konto eröffnen möchte bei einer Direktbank, der kann dies heute relativ schnell und ohne großen Aufwand online erledigen. Handelt es sich bei der Direktbank um eine Online-Tochter renommierte Filialbanken, ist die Kontoeröffnung auch in einer Filiale möglich.

Hier sind dann gültige Ausweispapiere vorzulegen, damit die Identifikation des Antragstellers vorgenommen werden kann, die in Deutschland für die Kontoeröffnung vorgeschrieben ist.


Kontoempfehlung


Möchte der Kunde ein Girokonto eröffnen und gleichzeitig einen Dispo beantragen, sind in der Regel Einkommensnachweise gefordert. Auch bei Jugendkonten ist oft nachzuweisen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt (Alter, Ausbildungsnachweis, etc.). Die Kontoeröffnung online ist ebenfalls mit einer Identitätsfeststellung verbunden, die mit folgenden Verfahren durchgeführt wird:

  • PostIdent
  • Video-/WebIdent
  • Neuer Personalausweis (ePerso)

Erst der Vergleich – dann die Kontoeröffnung

Um ein Konto eröffnen zu können, muss erstmal das richtige Konto ausgewählt werden. Die beste Bank finden und dabei von hervorragenden Konditionen profitieren steht im Vordergrund. Ein Girokonto Vergleich verschafft einen schnellen Überblick über die relevanten Konditionen. Je mehr Leistungen kostenlos im Angebot enthalten sind, umso mehr Sparpotential ist gegeben. Ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren ist bei Direkt- und Online-Banken meist selbstverständlich, es sollte jedoch geprüft werden, ob die gebührenfreie Kontoführung an einen Mindestgeldeingang gebunden ist. Das Konto ohne Gehaltseingang zeigt sich hier flexibler, da es auch den Kundengruppen mit geringem oder schwankendem Einkommen zugänglich ist.

Weitere Fragen, die sich jeder, der ein Konto eröffnen will, stellen sollte:

  • Sind Girocard und Partnerkarte gebührenfrei enthalten?
  • Wie zeigt sich das Geldautomatennetz im Inland für Bargeldabhebungen und fallen dafür Kosten an?
  • Sind Bargeldeinzahlungen möglich?
  • Wird ein Sofort Dispo eingerichtet, wie hoch liegt dieser Dispo und wie gestalten sich die Zinsen für den Dispokredit?
  • Bietet die Bank das Girokonto mit Kreditkarte an? Um welche Art von Kreditkarte handelt es sich? Entfällt die Grundgebühr für die Kreditkarte dauerhaft oder nur für einen bestimmten Zeitraum? Wie sehen die übrigen Konditionen der Kreditkarte aus?
  • Erhalten Neukunden/Bestandskunden ein Startguthaben oder eine Prämie, wenn sie ein Konto eröffnen?
  • Gibt es eine Guthabenverzinsung?

Durch den Girokonto Vergleich lassen sich diese Fragen nahezu auf einen Blick klären, es empfiehlt sich jedoch, die Details der Kontoangebote auf den Internetseiten der Banken nachzulesen, denn auch das Kleingedruckte darf nicht außen vorbleiben.

Welche Bank für die Kontoeröffnung gewählt wird, richtet sich einerseits nach den Konditionen, aber auch das individuelle Gefühl zählt. Hier spielen eigene Erfahrungswerte des Kunden und bestimmte Vorstellungen mit hinein. Geld geschenkt zu bekommen, sei es durch eine Prämie oder die Kostenersparnis beim Banking, hat einen großen Anreiz, aber viele Kunden schätzen auch den Service und die Betreuung, die online oder telefonisch genauso gut funktionieren sollte wie in der Filiale. Auf Dauer zeigt sich nur das Girokonto für den Kunden zufriedenstellend, das in seiner Gesamtheit überzeugen kann. Daher können Sie ein Girokonto eröffnen ohne Kontoführungsgebühren oder mit Grundgebühr – Entscheidend ist, was für Sie das Beste ist.

Legitimationsverfahren

Der Kontoeröffnungsantrag für ein Online-Konto wird praktischerweise online ausgefüllt, je nach Verfahren erfolgt eine direkte Übermittlung an die Bank oder der Antrag wird ausgedruckt, unterschrieben und mit den Unterlagen zur Identitätsfeststellung an die Bank gesandt. Ein Legitimationsverfahren ist unerlässlich. In Frage kommen PostIdent, VideoIdent/WebIdent oder die Legitimation mit dem neuen Personalausweis.

PostIdent-Verfahren

PostIdent war bis zur Einführung von Video-und WebIdent das generelle Verfahren, wenn es um die Identitätsfeststellung für Online-Kontoeröffnungen ging. Es wird immer noch angewendet, allerdings führen immer mehr Banken VideoIdent ein und ersparen so dem Antragsteller Wege, Aufwand und Zeit.

Um das Online Konto eröffnen zu können, wird neben dem Kontoantrag das PostIdent-Formular benötigt, das zum Download auf der Bankenseite bereit steht. Mit diesem Formular, einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und seinen Antragsunterlagen begibt sich der Antragsteller zu einer Postfiliale. Ein Postmitarbeiter bestätigt die Identität und nimmt dazu Eintragungen auf dem Formular vor. Anschließend erfolgt der Versand aller Dokumente an die Bank.

Das PostIdent-Verfahren mutet im Zeitalter des Web 2.0 umständlich an, der Antragsteller muss Fahrt- und Wartezeiten in Kauf nehmen. Allerdings können auch Online-Banken noch nicht gänzlich darauf verzichten, da für VideoIdent bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen, was nicht bei jedem Kunden der Fall ist. Zudem möchte auch nicht jeder Kunde VideoIdent anwenden.

VideoIdent-Verfahren/WebIdent Verfahren

VideoIdent bezeichnet die Legitimation online. Die Überprüfung der Identität wird via Videochat vorgenommen. Dazu benötigt der Antragsteller einen internetfähigen Computer oder ein anderes mobiles Endgerät mit Internetzugang, eine Kommunikationssoftware wie Skype und eine Webcam.

Viele Banken bieten VideoIdent oder auch WebIdent alternativ zum PostIdent-Verfahren an. Der Kunde kann hier im Online-Antragsformular die Auswahl für VideoIdent treffen. Um sich online zu legitimieren, ist je nach Bank eine App erforderlich oder der Kunde wird direkt zum Videochat weitergeleitet. Mittels einer PIN, die er zuvor erhält, kann das Verfahren gestartet werden. Die Identitätsfeststellung wird entweder von Bankmitarbeitern oder spezialisierten externen Dienstleistern durchgeführt.

Der Kunde folgt den Anweisungen der Person, die den Videochat leitet. Dabei ist das Ausweisdokument in verschiedenen Positionen in die Kamera zu halten, damit der Prüfer alle relevanten Daten und Sicherheitsmerkmale erfassen kann. Auch die Anfertigung eines Fotos vom Antragsteller kann durchgeführt werden. Die Legitimation wird durch die Eingabe einer TAN abgeschlossen.

Das VideoIdent-Verfahren ist binnen weniger Minuten erledigt, sofern es keine Übertragungsprobleme oder eine schlechte Verbindung gibt. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Um ein Konto eröffnen zu können und die damit verbundene Legitimation durchzuführen, sind keine Wege außer Haus mehr erforderlich, Wartezeiten am Postschalter fallen ebenso weg wie der Versand der Antragsunterlagen und das Konto ist definitiv schneller eröffnet.

Identitätsfeststellung mit dem ePerso

Der neue elektronische Personalausweis, kurz ePerso, verfügt über technische Funktionen, die das Leben im digitalen Zeitalter leichter machen. Das betrifft auch die Identifizierung zum Zwecke von Kontoeröffnungen oder den Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen, die digital unterzeichnet werden. Seit der Einführung vor ca. 6 Jahren ist diese Nutzung jedoch bei der Mehrzahl der Bevölkerung noch nicht verbreitet, auch Direktbanken und Online-Händler sind auf diese Art der Legitimation weitestgehend noch nicht eingerichtet. Ein Konto eröffnen und sich online via ePerso auszuweisen, erfordert von Seiten des Kunden ein entsprechendes Kartenlesegerät zum Anschluss an den PC und eine Internetverbindung zur Übertragung der ausgelesenen Daten. Ein neuer Personalausweis muss dafür von der zuständigen Ausweisstelle freigeschaltet sein.

Welche Dokumente werden benötigt

Was braucht man zur Kontoeröffnung?

  • Kontoeröffnungsantrag (Online-Übertragung oder Postversand)
  • Gültiges amtliches Ausweispapier: Personalausweis oder Reisepass bzw. entsprechend beglaubigte Dokumente für im Ausland lebende Personen
  • PostIdent-Coupon bei Legitimation via PostIdent-Verfahren
  • Einkommensnachweise, wenn ein Dispo Kredit beantragt wird
  • Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag bei Konten für entsprechende Zielgruppen, um die Erfüllung der Eröffnungsvoraussetzungen zu belegen
  • Konto für Minderjährige: Ausweispapiere des Minderjährigen sowie der Erziehungsberechtigten

Zu den wichtigen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zählt die Volljährigkeit des Antragstellers. Es kann der ständige Wohnsitz des Antragstellers in Deutschland sowie die deutsche Staatsangehörigkeit gefordert sein, wobei diese Voraussetzungen beim Basiskonto für EU-Bürger (Guthabenkonto) außer Acht bleiben. Gebührenfreie Konten für junge Zielgruppen wie Auszubildende oder Studenten verlangen oftmals einen Statusnachweis, der Ausbildung oder Studium belegt, da die Dauer der Kontoführung zum Nulltarif zeitlich begrenzt ist. Hier sind entsprechende Unterlagen einzureichen.

Ab wieviel Jahren Konto eröffnen

Um selbstständig in eigener Verantwortung ein Konto eröffnen zu können, muss der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er kann mit 18 ein Konto eröffnen, wenn er in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Personen, die keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen, z.B. aufgrund geistiger Erkrankungen, abgeben können, kommen daher auch trotz dem Mindestalter, das der Gesetzgeber festlegt, nicht für eine eigenständige Kontoeröffnung in Frage. Diese Aufgabe übernimmt der Vormund.

Minderjährige sind von Seiten des Gesetzes ebenfalls bis zur Volljährigkeit nicht voll geschäftsfähig, weshalb eine Kontoeröffnung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und deren Unterschriften auf dem Kontovertrag möglich ist. Bis zu Volljährigkeit haben die Erziehungsberechtigten auch Verfügungsmacht über das Konto.

Zu unterscheiden vom gesetzlichen Alter, das zur Kontoeröffnung berechtigt, ist das Alter, das Banken in ihren Angeboten für das Girokonto oder Geldanlagekonto benennen. Hier finden sich Vermerke wie Konto für Jugendliche ab 12 oder von 16 bis 30 Jahre. Damit ist gemeint, dass dieses Konto für Personen dieser Altersklasse eröffnet werden kann. Mit 16 oder mit 17 kann ein Jugendlicher das Konto nicht rechtlich selbstständig eröffnen, dazu benötigt er das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Er erfüllt aber die Voraussetzungen der Bank, die ein Girokonto für Jugendliche von 16 bis 30 Jahre anbietet.

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